Entgelterhöhungen im Bauhauptgewerbe ab April 2023
Laut des im Oktober 2021 beschlossenen Tarifpaketes für das Bauhauptgewerbe folgt ab dem 1. April 2023 die dritte Stufe der Tarifanpassung für...
1 Min. Lesezeit
BRZ Deutschland 27.1.2025
2024 wurden die Beiträge für die Wegezeitentschädigungen für Baustellen mit täglicher Heimfahrt angepasst. Die geplanten neuen Pauschalen für die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen bei einer beruflichen Abwesenheit wurden in diesem Zuge jedoch nicht umgesetzt.
Wegezeitentschädigung Bauhauptgewerbe
Wegezeiten stellen i. d. R. keine gesetzliche oder tarifliche Arbeitszeit nach § 5 Nr. 7 Abs. 3 im BRTV bzw. § 5 Nr. 5 Abs. 3 im RTV-Angestellte dar.
Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Weg von der eigenen Wohnung aus antritt bzw. dorthin von der Baustelle zurückkehrt. Maßgebend für die Entschädigung ist nur die Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle. Dabei gilt ausschließlich der kürzeste mit PKW befahrbare öffentliche Weg. Der Einsatz eines Routenplaners ist möglich und wird empfohlen.
Die Wegezeitentschädigung ist im BRTV-Bau geregelt. Dieser ist allgemeinverbindlich und gilt damit auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen
Die geplanten Erhöhungen wurden nicht umgesetzt. Daher bleiben die bisherigen Pauschalen bestehen.
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Petra Meier
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Änderung wurde meines Wissens nicht umgesetzt, oder?
Wenn dem so ist, fände ich es hilfreich, wenn eine Ergänzung bei diesem Beitrag erscheint, dass die Umsetzung nicht stattgefunden hat. Ansonsten stiftet das Verwirrung....zum Beispiel bei mir ;-)
BRZ Deutschland
Vielen Dank für Ihren Hinweis, Frau Meier. Sie haben recht. Die Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht umgesetzt. Wir haben unseren Blogartikel entsprechend aktualisiert.