Altersvorsorge im Baugewerbe: Rente, Tarifverträge & bAV
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Lutz Dannemann
10.6.2015
Überstunden, witterungsbedingte Ausfälle und Auftragsschwankungen sind im Bau Alltag. Ohne klare Vereinbarungen führt das oft zu Konflikten und finanziellen Belastungen. Ein etabliertes Instrument in der Bauwirtschaft sind Arbeitszeitkonten verbunden mit Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) – mit dem Ziel, Beschäftigung ganzjährig abzusichern. Tarifpartner haben 2007 Regelungen zur Flexibilisierung vereinbart.
Doch wie verbreitet sind diese Modelle heute? Welche Vorteile bringen sie für Unternehmen und Arbeitnehmer? Und welche Bedingungen gelten konkret?
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen: Flexibilisierung im Baugewerbe
Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung
Geschützte Guthaben & Insolvenzsicherung
Die Tarifparteien des Baugewerbes haben sich darauf verständigt, Arbeitszeitflexibilisierung zu ermöglichen. Das bedeutet: Zeitkonten und saisonales Kurzarbeitergeld werden kombiniert, um Schwankungen im Arbeitsvolumen auszugleichen und Beschäftigung zu sichern.
Variante 1 (Saisonmodell):
Variante 2 (Konstanter Monatslohn):
Diese Modelle ermöglichen einen differenzierten Ausgleich von Überstunden, Abweichungen und saisonalen Schwankungen.
Zeitguthaben auf Ausgleichskonten sind tariflich geschützt. Laut Baugewerbe-Tarifvertrag sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzschutzversicherung oder Sicherung (z. B. über SOKA-BAU) zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Guthaben ausschließlich für:
Arbeitszeitkonten und Flexibilisierung sind weit mehr als Absicherung: Für Bauunternehmen bieten sie wirtschaftliche und organisatorische Vorteile, für Arbeitnehmer mehr Sicherheit und Einkommensstabilität.
Wichtig ist: Tarifregelungen, Insolvenzsicherung und ein transparentes Modell für alle Beteiligten. Nur so kann das System funktionieren.
Tariflich erlaubt das Baugewerbe, dass Überstunden bis zu einem gewissen Umfang dem Zeitkonto zugeführt werden, ohne Zuschlagszuschläge zu zahlen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Absicherung (z. B. Versicherung, Bürgschaft oder über SOKA-BAU) vorzusehen, um Guthaben gegen Insolvenz zu schützen.
Guthaben sind typischerweise für Monatslohn, witterungsbedingte Ausfälle und saisonale Einsatzausfälle vorgesehen.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit – Saison-Kurzarbeitergeld
Tarifvertrag zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe (TV Schlechtwetter)
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