Arbeitszeiterfassung – was bedeutet das BAG-Urteil für Baubetriebe?
Was bisher geschah Am 13.09.2022 sprach das Bundesarbeitsgericht (BAG) einGrundsatzurteilaus, welches nun seine Wellen schlägt. Denn bei der...
Mit der Einführung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) ab 1. Juli 2023 wird der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05 % auf 3,40 % angehoben. Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich von 0,35 % auf 0,60 %. Im Gegenzug werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Der Beitragssatz reduziert sich um jeweils 0,25 % für jedes Kind ab dem zweiten bis maximal zum fünften Kind.
Bei der Ermittlung des Abschlags werden Kinder berücksichtigt, die zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat.
Ausgenommen von der Beitragserhöhung sind Arbeitnehmer:
Da das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege erst voraussichtlich am 16. Juni 2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet wird, können sich noch Änderungen im Gesetz ergeben.
Arbeitgeber sollten sich dennoch auf die Einführung dieses Gesetzes vorbereiten, so sind die Namen und Geburtsdaten aller Kinder Ihrer Beschäftigten zu sammeln und in der Baulohn-Software zu dokumentieren.
Tipp: Mit den Schulungen der BRZ-Akademie bleiben Sie beim Thema Baulohn stets auf dem aktuellen Stand. Suchen Sie sich am besten gleich die für Sie passenden Kurs aus. Es lohnt sich.
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